Finanz- und Lohnbuchhaltung
Man muss nicht alles selber machen...
Gerade die Buchhaltung kann, bedingt durch eine Vielzahl an Anträgen, Nachweisen und Bescheinigungen, viel Zeit in Anspruch nehmen. Nutzen Sie unsere Erfahrung!
Wir nehmen Ihnen gerne auch die Erstellung Ihrer Lohnabrechnungen ab und beraten Sie bei Anfragen von Sozialversicherungsträgern, Finanzämtern, Arbeitsagenturen, Berufsgenossenschaften und Versorgungskassen.
Unsere Finanzbuchhaltung umfasst:
- Regelmäßige Erstellung der Finanzbuchhaltung
- Kontierung und Erfassung von Buchungsbelegen
- Erstellung der monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen mit
Vorjahresvergleich
- Umsatzsteuervoranmeldung (Online-Übertragung)
- Erstellen des Anlagenverzeichnisses
- Erstellung von
- offenen Postenlisten (Kunden/Lieferanten)
- Betriebswirtschaftlichen Auswertungen
- Summensaldenlisten
- Individuelle Optimierung auf Basis der Buchhaltung
- Analyse signifikanter Abweichungen gegenüber Vorjahr oder Vormonat
- Ermittlung steuergünstiger Maßnahmen im laufenden Jahr
- Steueroptimale Gestaltung der Jahresabschlüsse
- Beratung bezüglich Wechsel von Gewinnermittlung zur Bilanzierung
- Trendanalyse
- Erstellung des Jahresabschlusses bzw. Einnahmenüberschussrechnung
(EÜR)
- Erstellen der Umsatz-, Gewerbe-, Körperschaftsteuererklärung
im Anschluss
- Reporting für das Konzernrechnungswesen
Unsere Lohnbuchhaltung umfasst:
- Regelmäßige Erstellung der Lohn- und Baulohnabrechnungen
- Erstellen der monatlichen Abrechnungen für einzelne Mitarbeiter
- An- und Abmeldungen bei den Krankenkassen
- Lohnsteueranmeldungen
- Erstellen von Anträgen, Nachweisen und Bescheinigungen
- Erstellen von Beitragsnachweisen für Krankenkassen und Berufsgenossenschaften
- Anträge bei der Urlaubskasse
- Anträge auf Kurzarbeitergeld
- Anträge auf Zuschüsse vom Arbeitsamt
- Erstellen der Verdienst- und Arbeitsbescheinigungen
- für Krankenkassen, Arbeitsagenturen oder andere Organisationen
- Erstellen von Steuerbescheinigungen
- Beratung bei Altersvorsorgeverträgen
- Prüfung von Vorruhestandsverträgen
- Unterstützung der Kostenplanung
- Ermittlung der effektiv anfallenden Kosten für den Arbeitgeber
- Betreuung bei Prüfungen seitens der Sozialversicherungsträger,
Finanzämter, Arbeitsagenturen, Berufsgenossenschaften und Versorgungskassen
„Sorgfältige Buchführung ist für jede Organisation eine conditio sine qua non. Ohne ordentliche Buchführung ist es unmöglich, die Wahrheit in ihrer ursprünglichen Reinheit aufrechtzuerhalten.“
Mahatma Gandhi (1869-1948)